Ursachen
für einen Wasserschaden im
Bereich: |
Trocknung:
Welche
Methoden gibt es? |
Leckortung:
Wie
lässt sich ein Rohr-
bruch
lokalisieren? |
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Mietminderung bei Schäden an einer Mietwohnung
In
Mietwohnungen treten von Zeit zu Zeit Schäden auf z.B. Wasserschäden,
Heizungsausfall und nasse Wände bzw. Feuchtigkeit usw. daraufhin
stellte sich für den Mieter dieser Wohnung die Frage, ob er eine
Mietminderung gegenüber dem Eigentümer anbringen kann.
Der
Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist dazu verpflichtet die Wohnung
in makellosem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu
erhalten. Wenn ein Schaden auftritt, ist dieser grundsätzlich vom
Eigentümer der Wohnung zu beseitigen, d.h. der Eigentümer (auch
Versicherungsnehmer) muss es seiner Versicherung melden und
die
nötigen Schritte unternehmen, um den Schaden beheben zu lassen.
In
Zeit des Schadensfall kann der Mieter eine Mietminderung durchführen,
die kann sogar bis zum völligen Aussetzen der Mietzahlung führen. Es
spielt dabei keine Rolle ober der Schaden schon bereits vor der
Übergabe der Wohnung bestand, oder ob dieser erst nach dem Einzug in
die Wohnung entstanden ist.
Es
sei denn, dem Mieter war der
Schaden schon beim unterzeichnen des Mietvertrages bekannt oder der
Schaden ist durch Eigenverschuldung des Mieters aufgetreten.
Fazit
Besteht
ein Schaden in der Mietwohnung, ohne Eigenverschuldung des Mieters, hat
dieser das Recht auf Mietkürzung.
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