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Mietminderung bei Schäden an einer Mietwohnung

In Mietwohnungen treten von Zeit zu Zeit Schäden auf z.B. Wasserschäden, Heizungsausfall und nasse Wände bzw. Feuchtigkeit usw. daraufhin stellte sich für den Mieter dieser Wohnung die Frage, ob er eine Mietminderung gegenüber dem Eigentümer anbringen kann.

Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist dazu verpflichtet die Wohnung in makellosem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Wenn ein Schaden auftritt, ist dieser grundsätzlich vom Eigentümer der Wohnung zu beseitigen, d.h. der Eigentümer (auch Versicherungsnehmer)  muss es seiner Versicherung melden und die nötigen Schritte unternehmen, um den Schaden beheben zu lassen.

In Zeit des Schadensfall kann der Mieter eine Mietminderung durchführen, die kann sogar bis zum völligen Aussetzen der Mietzahlung führen. Es spielt dabei keine Rolle ober der Schaden schon bereits vor der Übergabe der Wohnung bestand, oder ob dieser erst nach dem Einzug in die Wohnung entstanden ist.
Es sei denn, dem Mieter war der Schaden schon beim unterzeichnen des Mietvertrages bekannt oder der Schaden ist durch Eigenverschuldung des Mieters aufgetreten.

Fazit
Besteht ein Schaden in der Mietwohnung, ohne Eigenverschuldung des Mieters, hat dieser das Recht auf Mietkürzung.



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