Ursachen
für einen Wasserschaden im
Bereich: |
Trocknung:
Welche
Methoden gibt es? |
Leckortung:
Wie
lässt sich ein Rohr-
bruch
lokalisieren? |
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Versicherungen bei einem Wasserschaden
Wenn Sie einen Wasserschaden in
Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung bemerken, verständigen Sie
unverzüglich Ihre Versicherung, wenn Sie Mieter sind - Ihren Vermieter
bzw. den Eigentümer oder die Hausverwaltung. Es gibt verschieden Arten
von Versicherungen, je nachdem was durch den Wasserschaden beschädigt
wurde.
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Wir möchten Ihnen hier einmal einen
kleinen Überblick zu diesem Thema vermitteln. Aber da jeder
Wasserschaden individuell zu betrachten ist, können die hier gemachten
Angaben nicht pauschalisiert auf jeden Wasserschaden angewendet werden.
Es gibt drei Arten von Versicherungen die bei einem Wasserschaden zum
tragen kommen:
Welche Versicherung, für den jeweiligen Schaden aufkommt, hängt immer
damit zusammen, was bei dem Schaden beschädigt wurde. |
Bei jedem Wasserschaden kann man sich zum Beispiel folgende Fragen
stellen:
Ist
ausschließlich ein Schaden am Gebäude entstanden?
Bei Schäden am Gebäude (z.B. durchfeuchtete Wand oder Decke, Schimmel
etc.) ist dies der Wohngebäudeversicherung
zu melden - als Mieter ist es dem Eigentümer zu melden.
Sind
Möbel und sonstiger Hausrat vom
Schaden betroffen?
Bei Schäden an Einrichtungsgegenständen und Hausrat, ist dies der Hausratversicherung
zu melden.
Sind
angrenzende Wohnungen oder Häuser (Doppelhaushälfte) vom
eigenen Wasserschaden mit betroffen?
Wenn z.B. Nachbarn, oder nicht im eigenen Versicherungsschutz
enthaltene Objekte oder Gegenstände, durch den Wasserschaden in Mitleidenschaft geraten sind, kann dies der Haftpflichtversicherung
gemeldet werden.
Bedenken
Sie, das jeder Wasserschaden individuell zu betrachten ist und die
Kostenübernahme sowie die Regulierung durch die Versicherer von Fall zu
Fall unterschiedlich ausfallen können.
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